Gasleitungsprüfung und -sanierung

Als Gebäudeeigentümer oder Betreiber von Gasfeuerstätten sind Sie gemäß TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen) für die Sicherheit und Funktionsprüfung verantwortlich. Eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung muss alle 12 Jahre durchgeführt werden! (Wichtig auch für den Versicherungsschutz!)

Eine Gasanlage muss sicher sein!

Das bedeutet, dass Sie als Gebäudeeigentümer für die Sicherheit der Gasinstallation ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) verantwortlich sind.

Ausführlicher Prüfbericht

Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht. Damit haben Sie im Schadensfall den schriftlichen Nachweis, dass Ihre Gasleitungen regelmäßig überprüft und abgenommen wurden. So können Sie sich gegenüber Schadensersatzansprüchen  entlasten.

Unsere Service-Leistungen:

  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach DVGW G600
  • Sanieren von leichten Undichtigkeiten
  • Sanieren von schweren Undichtigkeiten durch Austausch von Leitungen


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Rufen Sie uns an: 0231 912 312 0